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WISSENSWERTES

 

Seit dem Jahr 2012 ist es gesetzlich verpflichtend bei Sanierungen die Konzentration des radioaktiven Edelgases Radon im Gebäude für den Schutz vor Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Stahlung zu messen (Artikel 74 (1) und 103 (2) der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013).

 

Bei der Radonmessung wird festgestellt, ob die Radonkonzentration gemäß dem offiziellen Referenzwert im unbendenklichen Bereich liegt oder aber, ob erhöhte Radonwerte vorhanden sind.

Im Falle erhöhter Radonwerte bedarf es konkreter bautechnischer Vorsorgemaßnahmen für den Radonschutz bei Neu- oder Zubauten sowie Renovierungen und Sanierungen von Gebäuden. Diese sind in der ÖNORM S 5280-2 aufgeführt.

Detaillierte Informationen zum Thema Radonmessung und Radonsanierung finden Sie unter nachfolgenden Links:

zum Thema Radonsanierung

Radon_radioaktives_Edelgas_Werner_Jost_K
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